Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49641
BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18 (https://dejure.org/2019,49641)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 (https://dejure.org/2019,49641)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 9 B 52.18 (https://dejure.org/2019,49641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,49641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides; Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • doev.de PDF

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43 Abs. 2 ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4

  • rechtsportal.de

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen Vorausleistungsbescheid bei dessen Erledigung durch Erlass eines bestandskräftigen endgültigen Gebührenbescheides; Subsidiarität der Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr; Entscheidung durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides; Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2047
  • NVwZ-RR 2020, 331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    Der Hinweis auf eine vermeintlich fehlerhafte Anwendung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Rechtssätze genügt dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 20 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    Daher entfällt das Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (im engeren Sinne) und der Betroffene ist auf die Rechtsschutzmöglichkeit der Anfechtung des neuen Verwaltungsakts zu verweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1984 - 3 C 20.83 - Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 20 S. 24 und vom 2. November 2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem irrevisiblen Landesrecht (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 251 S. 47 f.).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    In der Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil liegt ein Verfahrensmangel, wenn ihr eine fehlerhafte Anwendung der prozessualen Vorschriften zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 2010 - 6 B 29.10 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 16 Rn. 6, speziell zur fehlerhaften Verneinung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses etwa Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 6 B 133.18 - NVwZ 2019, 649 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    Es besteht typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses, kann sich aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, sofern die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. März 2017 - 6 C 1.16 - BVerwGE 158, 301 Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    In Bezug auf die vom Kläger hier geltend gemachte Wiederholungsgefahr ist anerkannt, dass diese ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dann begründet, wenn die hinreichende Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    Daher entfällt das Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (im engeren Sinne) und der Betroffene ist auf die Rechtsschutzmöglichkeit der Anfechtung des neuen Verwaltungsakts zu verweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1984 - 3 C 20.83 - Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 20 S. 24 und vom 2. November 2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 29.10

    Festsetzung einer Gebühr wegen Überschreitung der Regelstudienzeit ohne

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    In der Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil liegt ein Verfahrensmangel, wenn ihr eine fehlerhafte Anwendung der prozessualen Vorschriften zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 2010 - 6 B 29.10 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 16 Rn. 6, speziell zur fehlerhaften Verneinung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses etwa Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 6 B 133.18 - NVwZ 2019, 649 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    Daher entfällt das Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (im engeren Sinne) und der Betroffene ist auf die Rechtsschutzmöglichkeit der Anfechtung des neuen Verwaltungsakts zu verweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1984 - 3 C 20.83 - Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 20 S. 24 und vom 2. November 2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 07.12.1978 - V OE 95/77
    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
    Soweit der Kläger darüber hinaus eine Abweichung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von seiner eigenen früheren Rechtsprechung rügt und auf das Urteil vom 7. Dezember 1978 - V OE 95/77 - (HessVGRspr 1979, 33, Leitsätze auch in juris) hinweist, bezieht er sich auf ein Gericht, dessen Entscheidungen nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO divergenzfähig sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 5 A 3180/21

    Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit der Einleitung der Abschleppmaßnahme zur

    vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 8 B 22.20 -, juris, Rn. 4, vom 8. September 2020 - 1 B 31.20 -, juris, Rn. 22, vom 17. Dezember 2019 - 9 B 52.18 -, NVwZ-RR 2020, 331, juris, Rn. 3, und vom 17. Januar 2013 - 7 B 18.12 -, juris, Rn. 22; zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO und § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG: OVG NRW, Beschlüsse vom 16. August 2022 - 19 A 735/21 -, Rn. 31, vom 7. Oktober 2021 - 19 A 592/21.A -, juris, Rn. 23, und vom 22. Januar 2018 - 5 A 2019/17.A -, n. v., Beschlussabdruck S. 4 f., jeweils m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18

    Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung

    BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 9 B 52/18 -, juris, Rn. 9.

    BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 9 B 52/18 -, juris, Rn. 9.

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19

    Berufsrichter; Beschwerde; Einstellung; Gerichtskosten; Nichtzulassung der

    Das berechtigte Interesse besteht typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses, kann sich aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, sofern die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 9).

    Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 9).

    Das berechtigte Interesse besteht typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses, kann sich aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, sofern die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 9).

    Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht